Zunfthaus mieten
unter 01 77 / 495 57 28
Im Folgenden finden Sie die Kriterien zur Buchung des Zunfthauses.
Regeln zur Anmietung der Räume im Zunfthaus
- Das Zunfthaus bzw. Teilbereiche des Zunfthauses können angemietet werden
- Das Zunfthaus steht für Eigenveranstaltungen, Kunstausstellungen, Messen, Seminare, usw. zur Verfügung.
- Privatveranstaltungen, insbesondere “Geburtstagsfeste” sind ausdrücklich nicht angedacht.
- Über die Vergabe entscheidet der Wirtschaftsausschuss bzw. der geschäftsführende Vorstand der Narrizella.
- Einrichtungen des Zunfthauses sind pfleglich zu behandeln.
- Die Mitnahme von zunfteigenen Gegenständen ist nicht gestattet. Soweit ein Ausleihen von
Zunfteigentum in Frage kommt, ist die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses bzw. des zuständigen Hausmeisters unbedingt im Vorfeld einzuholen.
Im Einzelnen gilt folgendes:
- Das Rauchen in den Räumen ist nicht gestattet.
- Aus Rücksicht auf die Nachbarn sind ab 22 Uhr die Fenster zu schliessen.
- Bei Betrieb im Freien dürfen die Nachbarn nicht in ihrer Nachtruhe gestört werden.
- Deshalb ab 23 Uhr Ausschankende, ab 23.30 Uhr Abbau, Ende der Veranstaltung 24 Uhr.
- Essen und Trinken kann über Eigeneinkauf erfolgen bzw. in Abstimmung mit dem Wirtschaftsausschuss.
- Benutztes Geschirr ist abzuspülen und zu versorgen.
- Vor Verlassen des Gebäudes ist zu prüfen, ob alle Lichtquellen gelöscht sind.
- Die Türen und Fenster sind zu schließen.
- Der Müll ist selbst zu entsorgen.
Preise
Für Wasser, Abwasser, Strom, Heizung, Verbrauchsmaterial usw. erhebt die Zunft einen Betrag pro Tag in Höhe von
190,- EUR zzgl. 19% MWST für den Gewölbekeller
290,- EUR zzgl. 19% MWST für die Remise
390,- EUR zzgl. 19% MWST für den oberen Saal /wobei das Museum geschlossen bleibt
einschl. der Nutzung der Toilettenanlage im 1. Stock (gereinigt, 1x vorab und Endreinigung).
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